Das Praktikum im Studium der Soziologie

Im Rahmen des B.A.-Studiengangs muss gemäß der Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen absolviert werden. Dies sollte innerhalb der vorlesungsfreien Zeit geschehen. Für das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit kann auch ein Urlaubssemester beantragt werden.

Eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum bzw. eine Studienleistung handelt, wird auf Anfrage vom Prüfungssekretariat (Peter.Abelmann@mwi.uni-heidelberg.de) ausgestellt.

Im Rahmen des M.A.-Studienganges kann ein Praktikum als Leistung anerkannt werden. (entfällt in der Prüfungsordnung vom 19.Juni 2024 gültig ab WS 2024-25)

Im Rahmen des Zertifikatserwerbs Schwerpunktstudium "Soziologische Organisationsentwicklung und Soziologische Personalentwicklung" muss ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in der Personal- oder Organisationsentwicklung nachgewiesen werden.

Angebote für Praktika finden Sie ggf. unter Praktikums- und Stellenangebote.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen bezüglich der Anerkennung des Praktikums.

Bitte die Praktikumsbescheinigungen, sowie Praktikumsberichte direkt an Herrn Abelmann (Peter.Abelmann@mwi.uni-heidelberg.de). Sie erhalten darauf folgend den Anerkennungsbescheid.

 

Schritte zur Anerkennung des Praktikums im B.A.-Studiengang

1. Absolvierung eines Praktikums von mindestens 8 Wochen Dauer bzw. in einem Umfang von mindestens 300 Stunden (37,5Std./Woche), z. B. im Falle von Teilzeit oder Werkstudententätigkeit.

2. Eine Aufteilung in zwei oder mehr Praktika ist möglich.

3. Das Praktikum sollte einen Bezug zur Soziologie aufweisen.

4. (Aus-)Hilfstätigkeiten sind prinzipiell von einer Anerkennung ausgeschlossen.

5. Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft kann anerkannt werden, eine als Tutorin bzw. Tutor nach zwei eigenständig durchgeführten Tutorien und dem Besuch einer Tutorenschulung.

6. Nach Beendigung des Praktikums muss ein ein- zweiseitiger Kurzbericht verfasst und zusammen mit einem Praktikumszeugnis beim Prüfungssekretariat (pruefungsverwaltung@mwi.uni-heidelberg.de) eingereicht werden. Der Kurzbericht ist unbenotet.

Schritte zur Anerkennung des Praktikums im M.A.-Studiengang (ausschließlich in der Prüfungsordnung vom 3. Februar 2016, zuletzt geändert am 18. Juni 2020)

I. Studienbegleitend

Als Master-Studierende haben Sie die Möglichkeit, sich ein absolviertes Praktikum als unbenotete Studienleistung im Modul "Fortgeschrittene Methoden" (MASoM 3) im Umfang von bis zu 6 LP anrechnen zu lassen (abhängig von der Dauer des Praktikums, 1 Woche = 1 LP). Das Praktikum soll einen eindeutigen Bezug zur Soziologie aufweisen. Die Anerkennung erfolgt ohne Form nach Einreichung des Praktikumszeugnisses, eines Erfahrungsberichtes im Umfang von 800 Wörtern und unter Angabe von Studiengang, Matrikelnummer und Name beim Prüfungssekretariat (pruefungsverwaltung@mwi.uni-heidelberg.de).

II. Schwerpunktstudium "Soziologische Organisationsentwicklung und Soziologische Personalentwicklung"

Wenn Sie das Zertifikat "Schwerpunktstudium Soziologische Organisationsentwicklung und Soziologische Personalentwicklung" nach § 21 der Master-Prüfungsordnung vom März 2016 erwerben möchten, müssen Sie ein entsprechendes Praktikum nachweisen. Reichen Sie hierzu das Praktikumszeugnis zusammen mit den weiteren Leistungsnachweisen zum Erhalt des Zertifikates nach erfolgreichem Studienabschluss bei apl. Prof. Dr. Stefan Bär ein.