Soziologie ist vielfältig, ebenso vielfältig sind entsprechend auch die Möglichkeiten einer anschließenden Beschäftigung. Das Praktikum soll daher der beruflichen Orientierung dienen. Wichtig erscheint daher, es nicht ausschließlich als Prüfungsleistung oder Eintrag im Lebenslauf zu betrachten, sondern ebenso als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln. Dies kann auch bedeuten, durch das Praktikum festzustellen, in einem spezifischen Berufsfeld nicht arbeiten zu wollen.
Im Rahmen des B.A.-Studiengangs muss gemäß der Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum von mindestens 8 Wochen absolviert werden. Dies sollte innerhalb der vorlesungsfreien Zeit geschehen. Für das Praktikum kann auch ein Urlaubssemester beantragt werden. Eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum bzw. eine Studienleistung handelt, wird auf Anfrage ausgestellt.
Im Rahmen des M.A.-Studienganges kann ein Praktikum als Leistung anerkannt werden. Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum.
Im Rahmen des Zertifikatserwerbs Schwerpunktstudium "Soziologische Organisationsentwicklung und Soziologische Personalentwicklung" muss ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in der Personal- oder Organisationsentwicklung nachgewiesen werden.
Angebote für Praktika finden Sie ggf. unter Praktikums- und Stellenangebote.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen bezüglich der Anerkennung des Praktikums.
Schritte zur Anerkennung des Praktikums im B.A.-Studiengang
1. Absolvierung eines Praktikums von mindestens 8 Wochen Dauer bzw. in einem Umfang von mindestens 300 Stunden (37,5Std./Woche), z. B. im Falle von Teilzeit oder Werkstudententätigkeit.
2. Eine Aufteilung in zwei oder mehr Praktika ist möglich, wird jedoch im Allgemeinen nicht empfohlen.
3. Das Praktikum sollte einen Bezug zur Soziologie aufweisen.
4. (Aus-)Hilfstätigkeiten sind prinzipiell von einer Anerkennung ausgeschlossen.
5. Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft wird nur auf Rücksprache anerkannt, eine als Tutorin bzw. Tutor nach zwei eigenständig durchgeführten Tutorien und dem Besuch einer Tutorenschulung.
6. Nach Beendigung des Praktikums/nach der Durchführung von zwei Tutorien muss ein ein- zweiseitiger Kurzbericht verfasst und zusammen mit einem Praktikumszeugnis in Schriftform im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Einwurf ins Postfach oder Zusendung per Email ist ausreichend, persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Der Kurzbericht ist unbenotet.
7. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Schritte zur Anerkennung des Praktikums im M.A.-Studiengang
I. Studienbegleitend
Als Master-Studierende haben Sie die Möglichkeit, sich ein absolviertes Praktikum als unbenotete Studienleistung im Modul "Fortgeschrittene Methoden" (MASoM 3) im Umfang von bis zu 6 LP anrechnen zu lassen (abhängig von der Dauer des Praktikums, 1 Woche = 1 LP). Das Praktikum soll einen eindeutigen Bezug zur Soziologie aufweisen. Die Anerkennung erfolgt ohne Form nach Einreichung des Praktikumszeugnisses, eines Erfahrungsberichtes im Umfang von 800 Wörtern und unter Angabe von Studiengang, Matrikelnummer und Name bei PD Dr. Stefan Bär (im WS 22-23 und SoSe 23 vertreten durch Aleksandra Barjaktarevic, M.A.).
II. Schwerpunktstudium "Soziologische Organisationsentwicklung und Soziologische Personalentwicklung"