Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Ziel und Aufgabenstellung

Das Max-Weber-Institut für Soziologie und das Centrum für soziale Investitionen und Innovationen waren vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg beauftragt, das Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) vom Februar 2016 zu evaluieren, wie in §33 des ChancenG vorgesehen ist.

Das Ziel der Evaluation bestand darin, die Veränderung der Beschäftigungsstruktur, die Umsetzung des neuen Gesetzes mit ihren Chancen und Herausforderungen sowie die daraus entstehenden Kosten zu untersuchen. Das Untersuchungsdesign beinhaltete mehrere Elemente, bei denen sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kamen. Die praktische Umsetzung und Wirkung des ChancenG sowie dessen Potentiale und Herausforderungen wurden dabei überwiegend durch die Einschätzungen und Erfahrungen der Akteure vor Ort erhoben. Dazu wurden problemzentrierte Interviews vor allem mit den Beauftragten für Chancengleichheit und den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten geführt. Hinzu kamen Auswertungen der Beschäftigtenstatistik für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg sowie die Ergebnisse einer Online-Befragung.

Laufzeit
Juni 2020 - Mai 2021

Projektteam
Prof. Dr. Kathia Serrano Velarde
PD Dr. Stefan Bär
Dr. Georg Mildenberger
Carsten Eggersglüß
Verena Schmid
Heike Hess
Jonas Gottschalk

Förderung
Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg

Publikation
Bericht zur Evaluation des Gesetzes