Evaluation des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) für die Jahre 2018–2022
Projektbeschreibung
Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 1. Juli 2017 wurden erstmals umfassende gesetzliche Regelungen für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Zur Umsetzung auf Landesebene sieht das Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz (AGProstSchG) vor, die Aufgaben im Hinblick auf die Anmeldung der Prostituierten den Landratsämtern bzw. unteren Verwaltungsbehörden und die gesundheitliche Beratung den unteren Gesundheitsämtern zu übertragen. Die Kosten der Ausführung durch die Landkreise werden durch eine angemessene Finanzausstattung nach Artikel 73 Absatz 1 LV ausgeglichen. Gemäß § 4 Absatz 3 AGProstSchG sollen die dem Finanzausgleich zugrundeliegende Kostenfolgenabschätzung und der Verteilschlüssel vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration für den Zeitraum 1. Quartal 2018 bis einschließlich 3. Quartal 2022 evaluiert werden. Hiermit wurde das Max-Weber-Institut für Soziologie vom Ministerium beauftragt. Im Rahmen einer standardisierten Online-Befragung sollen die relevanten Daten bei den zuständigen Behörden erfragt und damit die Grundlage für die Aktualisierung des Ausführungsgesetzes geschaffen werden.
Projektteam
Prof. Dr. Markus Pohlmann
Dr. Kristina Höly
Nethané Weiß
Veronica Steinweg
Projektdauer
November 2021–Oktober 2022
Projektfinanzierung
Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg