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Schwerpunktstudium Industrie- und Betriebsssoziologie
Die Studienordnung für das Magisterstudium der Soziologie sieht für das Hauptstudium vor, dass die Studierenden eine oder mehrere spezielle Soziologien als Schwerpunkte wählen. Als eine dieser speziellen Soziologien kann Industrie- und Betriebssoziologie gewählt werden. Für das Schwerpunktstudium in diesem Bereich wird Hauptfach-Soziologen empfohlen,
- eine Lehrveranstaltung zur Einführung in die Industrie- und Betriebssoziologie möglichst bereits im Grundstudium zu besuchen,
- zwei Seminare zur Industrie- und Betriebssoziologie, über industrielle Beziehungen bzw. über Personalwesen zu besuchen und dabei zwei Leistungsnachweise zu erwerben,
- an der Juristischen Fakultät die Vorlesungen über Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II (zwei Semester) oder zwei Vorlesungen über Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht zu besuchen,
- ein sechswöchiges Praktikum in der Personalabteilung eines größeren Betriebs oder einer Bank zu absolvieren,
- die Magisterarbeit auf dem Gebiet der Industrie- und Betriebssoziologie, der industriellen Beziehungen oder des Personalwesens zu schreiben.
Nach bestandener Magisterprüfung kann die Absolvierung des Schwerpunktstudiums auf Wunsch bescheinigt werden. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt sein.
Das Schwerpunktstudium wird z.Zt. von Prof. Dr. Hansjörg Weitbrecht betreut.
