Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Begleitfach Soziologie

Informationen zum Begleitfach Soziologie im Masterstudiengang

Die Zulassungsvoraussetzungen und Leistungsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Satzungsänderungen für die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Soziologie vom 25.08.2010 (Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 16/10) und 14.03.2011 (Mitteilungsblatt des Rektors der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Nr. 4 / 2011).

Das Fach Soziologie kann als Begleitfach im Umfang von 20 Leistungspunkten aus Veranstaltungen aller Module des Hauptfachs Soziologie in Kombination mit einem anderen Hauptfach im Masterstudium studiert werden.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • entweder Studienleistungen im Fach Soziologie in einem Erststudium im Umfang von 35 Leistungspunkten
  • oder Studienleistungen mit im Wesentlichen sozialwissenschaftlichem Inhalt in einem Erststudium im Umfang von 50 Leistungspunkten.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen zum Studium des Faches Soziologie als Begleitfach in Kombination mit einem anderen Hauptfach im Masterstudium entscheidet der Zulassungsausschuss für den Masterstudiengang Soziologie.

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