Begleitfach Soziologie
Informationen zum Begleitfach Soziologie im Masterstudiengang
Die Zulassungsvoraussetzungen und Leistungsanforderungen ergeben
sich aus den jeweiligen Satzungsänderungen für die Prüfungsordnung des
Masterstudiengangs Soziologie vom 25.08.2010 (Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 16/10) und 14.03.2011 (Mitteilungsblatt des Rektors der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Nr. 4 / 2011).
Das
Fach Soziologie kann als Begleitfach im Umfang von 20 Leistungspunkten
aus Veranstaltungen aller Module des Hauptfachs Soziologie in
Kombination mit einem anderen Hauptfach im Masterstudium studiert
werden.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
- entweder Studienleistungen im Fach Soziologie in einem Erststudium im Umfang von 35 Leistungspunkten
- oder Studienleistungen mit im Wesentlichen
sozialwissenschaftlichem Inhalt in einem Erststudium im Umfang von 50
Leistungspunkten.
Über das Vorliegen der Voraussetzungen zum Studium des Faches Soziologie als Begleitfach in Kombination mit einem anderen Hauptfach im Masterstudium entscheidet der Zulassungsausschuss für den Masterstudiengang Soziologie.
